OLG Dresden: Keine Veranlassung zur Allergietestung ohne konkrete Hinweise auf Unverträglichkeiten
Urteil vom 05.08.2021
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat mit Beschluss vom 05.08.2021 (Az.: 4 W 276/21) entschieden, dass keine Verpflichtung des Zahnarztes besteht, vor dem Einsetzen von Zahnersatz einen Allergietest durchzuführen, wenn keine konkreten Hinweise auf Unverträglichkeiten oder Al...
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Juradent-ID: 4404