Merkblatt zahnärztliche Implantatversorgung
Stand: April 2020
§ 17 Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV)
Die Aufwendungen für Implantate (künstliche Zahnwurzeln) sind in der Beihilfefähigkeit begrenzt.
Im Regelfall gilt:
Die Aufwendungen sind für bis zu zwei Implantate je Kieferhälfte beihilfefähi...
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