SG München: Ärztlicher Leiter eines MVZ haftet auch für Abrechnungsfehler von angestellten Ärzten
Mit Urteil vom 21.01.2021 (Az.: S 38 KA 165/19) hat das Sozialgericht (SG) München entschieden, dass der ärztliche Leiter eines MVZ die disziplinarrechtliche Verantwortung für Verstöße gegen vertragsärztliche Pflichten wie bspw. Doppelabrechnung und fehlerhafte Dokumentation v...
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