Beihilfe: Leistungen aus der GOZ

Thema: GOZ-Nr. 2030 im Rahmen einer KFO-Behandlung

1 Artikel

Rechtsprechung

zurück
Drucken

OVG NRW: Kein Anspruch auf Vergütung der GOZ-Nr. 2030 für das Separieren von Zähnen aus kieferorthopädischen Gründen

Urteil vom 27.04.2021

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 27.04.2021 (Az.: 1 A 1594/18) die Meinung vertreten, dass besondere Maßnahmen nach GOZ-Nr. 2030 nur im Zusammenhang mit einer Füllungstherapie oder einer Zahnpräparation berechnet werden kann und nicht im ...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden

Hinweis: Download nur für registrierte Benutzerinnen und Benutzer

Drucken