OVG NRW: Kein Anspruch auf Vergütung der GOZ-Nr. 2030 für das Separieren von Zähnen aus kieferorthopädischen Gründen
Urteil vom 27.04.2021
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 27.04.2021 (Az.: 1 A 1594/18) die Meinung vertreten, dass besondere Maßnahmen nach GOZ-Nr. 2030 nur im Zusammenhang mit einer Füllungstherapie oder einer Zahnpräparation berechnet werden kann und nicht im ...
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Juradent-ID: 4351