AG Wuppertal: Kein Anspruch auf Offenlegung der innerbetrieblichen Kostenkalkulation
Urteil vom 05.04.2007
Mit Urteil vom 05.04.2007 (Az.: 39 C 352/05) stellt das Amtsgericht (AG) Wuppertal klar, dass bei der Feststellung der Angemessenheit zwar eine gewisse Ortsüblichkeit der berechneten Kosten einbezogen wird, maßgeblich bleibt jedoch die Angemessenheit im Einzelfall, wobei bspw....
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