Inhalt der therapeutischen Aufklärungspflicht
Die therapeutische Aufklärungspflicht oder Sicherheitsaufklärung ist in § 630 c Abs. 2 und 3 BGB als Informationspflicht gesetzlich geregelt:
„Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verl...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 4305