VGH Baden-Württemberg: Anwendung eines Chlorhexidin-Lackes ist Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 1020
Urteil vom 27.11.2020
In einer Entscheidung vom 27.11.2020 (Az.: 2 S 1742/20) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg die Meinung vertreten, die Anwendung eines Chlorhexidin-Lackes sei nach der GOZ-Nr. 1020 (Fluoridierung) und nicht gemäß der GOZ-Nr. 2430 analog (medikamentöse Einlag...
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Juradent-ID: 4303