BSG: Kein Ansatz der GOÄ-Nr. 2255 für die Knochendeckelmethode im Rahmen einer WSR
Beschluss vom 30.09.2020
Für die Knochendeckelmethode im Zusammenhang mit einer Wurzelspitzenresektion (WSR) kann nicht die GOÄ-Nr. 2255 zur Abrechnung gebracht werden, wenn die Methode allein dem Zugang zur Wurzelspitze oder zur Kieferhöhle dient. Zu diesem Ergebnis gelangt das Bundessozialgericht (BSG)<...
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Juradent-ID: 4284