SG München: Recht des ehemaligen Vertragszahnarztes auf Nachbesserung und Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen
Urteil vom 04.06.2019
Das Sozialgericht (SG) München bestimmt mit Urteil vom 04.06.2019 (Az.: S 38 KA 5001/17), dass der Vertragszahnarzt auch nach Beendigung seiner vertragszahnärztlichen Tätigkeit zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen verpflichtet ist. Dies ergebe sich aus seiner allgemeinen u...
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