OLG Düsseldorf: Verspätete Herausgabe von Behandlungsunterlagen kann teuer werden
Urteil vom 12.05.2020
Die Vorlage der Patientenakte kann zwar von der Zahlung der Porto- und Kopierkosten abhängig gemacht werden (§ 630g Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit § 811 Abs. 2 Satz 2 BGB), allerdings sollte der Behandler die Kopien „unverzüglich“ herausgeben, sobald alle formellen Voraussetz...
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