VG Würzburg: Das Auffüllen von knöchernen Defekten mit Knochenersatzmaterial ist analog zu berechnen
Urteil vom 05.05.2020
Das Verwaltungsgericht (VG) Würzburg befasst sich im Urteil vom 05.05.2020 (Az.: W 1 K 19.1618) ausführlich mit der Augmentation mit Knochenersatzmaterial nach Zystektomie und stellt dazu fest, dass diese Leistung weder mit der GOZ-Nr. 9100 noch über die GOZ-Nr. 9090, sondern ...
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