AG Hamburg-Barmbek: Erstattungspflicht von Invisalign-Schienen im Zusammenhang mit einer Sachkostenliste
Urteil vom 20.10.2015
Das Amtsgericht (AG) Hamburg-Barmbek stellt mit Urteil vom 20.10.2015 (Az.: 816 C 6/15) fest, dass eine private Krankenversicherung die Kosten von Invisalign-Schienen auch dann übernehmen muss, wenn diese Schienen nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Lei...
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