Urteile bestätigen die Schienentherapie als medizinisch indiziert
Alignerbehandlungen gelten zumindest seit 2006 in Deutschland als schulmedizinisch anerkannt und werden deshalb auch von den privaten Krankenversicherungen nach entsprechender Einzelfallprüfung regelmäßig bezahlt, wenn für diese Behandlung eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
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