OLG Düsseldorf zur GOÄ-Nr. 2442: Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei der PKV
Urteil vom 25.10.2019
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.10.2019 (Az.: I-4 U 70/17) bestätigt, dass die Beweislast der medizinischen Notwendigkeit einer Defektauffüllung am Kieferknochen nach GOÄ-Nr. 2442 bei der PKV liegt.
Die PKV hatte behauptet, die medizinis...
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