GOÄ: Ä2442

Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbstständige Leistung

Punktzahl Steigerungsfkt. Gebühren
900 1,0 52.46 €
2,3 120.66 €
3,5 183.61 €

Thema: Berechnungsmöglichkeiten

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OLG Düsseldorf zur GOÄ-Nr. 2442: Beweislast für medizinische Notwendigkeit liegt bei der PKV

Urteil vom 25.10.2019

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 25.10.2019 (Az.: I-4 U 70/17) bestätigt, dass die Beweislast der medizinischen Notwendigkeit einer Defektauffüllung am Kieferknochen nach GOÄ-Nr. 2442 bei der PKV liegt.

Die PKV hatte behauptet, die medizinis...

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