BGH: Ein Abweichen von der Schulmedizin erfordert gewissenhafte medizinische Prüfung der Vor- und Nachteile
Urteil vom 30.05.2017
Der Bundesgerichtshof (BGH) fordert mit Urteil vom 30.05.2017 (Az.: VI ZR 203/16), dass die Entscheidung des Arztes für die Wahl einer nicht allgemein anerkannten Behandlungsmethode (hier: ganzheitliche Zahnmedizin) eine sorgfältige und gewissenhafte medizinische Abwägung von ...
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