PKV: CMD-Screening mit GOZ-Nr. 0010 abgegolten
Ihre private Krankenversicherung lehnt die Erstattung des mit der GOZ-Nr. _____ anlog in Rechnung gestellte CMD-Screening ab und behauptet, dass auch die Erfassung von Symptomen der CMD zur eingehenden Untersuchung nach der GOZ-Nr. 0010 gehöre und somit mit dieser Gebührenziff...
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