BFH: Unbelegte Brötchen und Heißgetränke stellen kein „Frühstück“ im lohnsteuerlichen Sinne dar
Urteil vom 03.07.2019
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 03.07.2019 (Az.: VI R 36/17) entschieden, dass unbelegte trockene Brötchen zusammen mit Heißgetränken steuerrechtlich kein Frühstück darstellen, sondern lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger...
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