LG Duisburg: Analoge Berechnung der Parodontaldiagnostik (Periotest)
Urteil vom 14.02.2017
Das Landgericht (LG) Duisburg hat mit Urteil vom 14.02.2017 (Az.: 1 O 86/16) entschieden, dass für eine elektromechanische Parodontaldiagnostik (Periotest) die GOZ-Nr. 0070 analog abgerechnet werden kann, weil es sich um eine vergleichbare Leistung im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ ...
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