Mustertext: Set-up im Rahmen einer KFO-Behandlung nicht mit der GOZ-Nr. 6020 abgegolten
Ihre private Versicherung lehnt leider die Erstattung der berechnete Laborposition nach BEB-Nr. ____ „Set-up" mit der Begründung ab, die kieferorthopädische Behandlungsplanung sei mit der GOZ-Nr. 6020 abgegolten.
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Juradent-ID: 4058