VG Bayreuth: Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes der GOZ-Nr. 6100 wegen lingualer Befestigung, Blutungsneigung, Speichelfluss abgelehnt
Urteil vom 26.06.2018
Das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth stellt mit Urteil vom 26.06.2018 (Az.: B 5 K 17.435) fest, dass die Begründung „besonders schwere Trockenlegen wg. lingualer Befestigung mit Abhalten der Zunge“ weder einen Umstand, der vom durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad abw...
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Juradent-ID: 4054