LSG Berlin-Brandenburg: Keine Leistungspflicht der GKV für private Wurzelkanalbehandlungen
Urteil vom 27.09.2018
Mit Urteil vom 27.09.2018 (Az.: L 1 KR 5/17) hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg entschieden, dass GKV-Patienten keinen Anspruch auf Kostenerstattung einer Wurzelkanalbehandlung haben, wenn diese nicht den Behandlungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesauss...
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