Praxis: Aufklärung und Haftung

Thema: Abgrenzung zahnärztliche Leistungen - oder Kosmetik

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Stellungnahmen Kammern / KZV

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Zähnebleichen (Bleaching) ist eine zahnärztliche Leistung

BZÄK, Stand Juli 2014

Nach § 1 Zahnheilkundegesetz (ZHG) ist die Ausübung der Zahnheilkunde grundsätzlich approbierten Zahnärzten vorbehalten. Nach § 1 Abs. 3 ZHG ist Ausübung der Zahnheilkunde „berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung ...

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