Zähnebleichen (Bleaching) ist eine zahnärztliche Leistung
BZÄK, Stand Juli 2014
Nach § 1 Zahnheilkundegesetz (ZHG) ist die Ausübung der Zahnheilkunde grundsätzlich approbierten Zahnärzten vorbehalten. Nach § 1 Abs. 3 ZHG ist Ausübung der Zahnheilkunde „berufsmäßige, auf zahnärztlich-wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung ...
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Von Angelika Enderle, erstellt am 29.04.2011, zuletzt aktualisiert am 26.11.2018
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