Mustertext: Mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 sind angeblich alle verwendeten Therapiegeräte abgegolten
Ihre private Krankenversicherung stellt in Ihrem Abrechnungsbescheid fest, dass mit Berechnung der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 angeblich alle verwendeten Therapiemethoden und -geräte abgegolten sind. Diese versicherungsinterne Auffassung ist fachlich und gebührenrechtlich nicht korrekt.
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Juradent-ID: 3951