Beihilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern wird die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gültig ab 01.01.2021 unmittelbar angewendet.
Nachfolgend sind nur die für die zahnärztliche Behandlung relevanten Paragrafen der BBhV aufgeführt:
§ 6 – Beihilfefähig...
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