Behauptung einer PKV, die GOÄ-Nr. 6 könne nur von Ärzten berechnet werden
Von Kostenerstattern wird immer wieder behauptet, die GOÄ 6 sei für Zahnärzte nicht berechenbar, obwohl die Leistungsbeschreibung keinerlei entsprechende Einschränkung enthält.
Richtig ist, dass die GOZ 0010 und GOÄ 6 zwar einen ähnlichen, aber doch unterschiedlichen Leistungsumfang...
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Juradent-ID: 3823