LSG Nordrhein-Westfalen: Ausschluss der Leistungspflicht der Krankenkasse für die Korrektur einer Zahnfehlstellung nach der Invisalign®-Methode
Mit Beschluss vom 24.05.2017 (Az.: L 1 KR 660/15) hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nach der Invisalign®-Methode nicht von der GKV übernommen werden dürfen. Leistungen, die nicht im EBM oder...
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