AG Ludwigsburg: Foto-/Videodokumentation, die nur zu Dokumentationszwecken angefertigt wird, ist nicht berechnungsfähig
Urteil vom 19.07.2017
Das Amtsgericht (AG) Ludwigsburg hat mit Urteil vom 19.07.2017 (Az.: 6 C 2064/16) entschieden, dass eine Foto-/Videodokumentation weder nach BEB-Nr. 0706 noch als Materialkosten gemäß § 4 (3) GOZ berechnungsfähig ist, wenn sie ausschließlich der Dokumentation dient. Derartige ...
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Juradent-ID: 3806