BZÄK zu GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis
Stand 01.09.2017
Nach der Kommentierung der BZÄK kann die Leistung nach GOÄ-Nr. 2009 nicht berechnet werden für die Entfernung von Materialien, die zu therapeutischen Zwecken unter die Körperoberfläche eingebracht wurden, sondern nur für die En...
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Juradent-ID: 3802