BZÄK zu GOÄ-Leistungen bei der Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis
Stand 01.09.2017
Die GOÄ Nr. 80 beschreibt einfache schriftliche Gutachten z. B. zu Erkrankungen oder Verletzungen.
Ggf. ist die GOÄ Nr. 80 dann berechenbar, wenn der Umfang einer schriftlichen Stellungnahme über das Ausmaß eines Befund- und Krankheitsberichts nach GOÄ Nr. 0075 hinausgeht. Dies kann...
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Juradent-ID: 3801