LSG Bayern: Zahnmedizinische Begutachtungen dürfen nur durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen
Nach zwei rechtskräftigen Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 27.06.2017 (Az.: L 5 KR 170/15 und L 5 KR 260/16) sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, für die Prüfung der Leistungspflicht in zahnmedizinischen Behandlungsfällen eine gutachtl...
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