Einwilligung in eine zahnärztliche Behandlung betreuter Personen
Der Honoraranspruch auf außervertragliche Leistungen bzw. Privatleistungen des Zahnarztes entsteht nur dann, wenn ein wirksamer Behandlungsvertrag zustande gekommen ist. Hierfür ist es notwendig, dass der Patient selbst voll geschäftsfähig ist oder wirksam vertreten wird.
Weder päda...
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