VG Münster: Ausgliederung von Teilbögen nach GOÄ-Nr. 2702 analog nicht gerechtfertigt
Mit Urteil vom 22.02.2017 (Az.: 5 K 397/16) hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster entschieden, dass die Abrechnung der Ausgliederung von Teilbögen nach GOÄ-Nr. 2702 analog nicht gerechtfertigt ist. Die Beihilfe habe für die Ausgliederung von Teilbögen Leistungen nach GOZ-Nr....
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