AG Düsseldorf: Analoge Abrechnung der Desensibilisierung mittels Desensitizer korrekt
Urteil vom 16.02.2015
Zur Überzeugung des Amtsgerichts (AG) Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2015 (Az.: 22 C 11392/12), ist aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme die analoge Abrechnung der Desensibilisierung (hier nach der GOZ-Nr. 610a) in zutreffender Weise erfolgt.
Eine private Kranke...
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