LSG BW: Keine kosmetische Zahnbehandlung auf Kosten der Unfallversicherung
Urteil vom 30.01.2017
Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 30.01.2017 (Az.: L 1 120/16) entschieden, dass die gesetzliche Unfallversicherung (nur) für solche Gesundheitsstörungen einstehen muss, deren wesentliche Ursache ein Arbeitsunfall war. Lässt ein Versicherter we...
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