BSG: Haftung für die GKV-Abrechnung in der Berufsausübungsgemeinschaft
Jeder Arzt ist selbst für die Richtigkeit seiner GKV Abrechnung verantwortlich
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 28.09.2016 (Az.: B 6 KA 14/16 B) entschieden, dass jeder einzelne Vertrags(zahn)arzt zur gewissenhaften, peinlich genauen Abrechnung verpflichtet ist. Die grundsätzliche Verantwortlichkeit des einzelnen Arztes für die Richt...
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