BGH: Intraoperative Nervschonung berechtigt nicht zum Ansatz der GOÄ-Nr. 2583
Urteil vom 05.06.2008
Der Bundesgerichtshof (BGH) vertrat mit Urteil vom 05.06.2008 (Az.: III ZR 239/07) die Ansicht, dass es für die gesonderte Berechenbarkeit der GOÄ-Nr. 2583 (Neurolyse, als selbstständige Leistung) nicht ausreiche, wenn lediglich eine intraoperative Nervschonung zur Vermeidung ...
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Juradent-ID: 3695