Praxis: Grundlagen der zahnärztlichen Berufsausübung

Thema: Entzug der Approbation

1 Artikel

Rechtsprechung

zurück
Drucken

VGH Bayern: Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen Steuerhinterziehung

Ein Zahnarzt darf sich „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht“ haben, „aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs ergibt“ (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZHG). Macht er sich schuldig, ist die Approbation zu widerrufen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 ZHG).

...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden

Hinweis: Download nur für registrierte Benutzerinnen und Benutzer

Drucken