BGH: Verzicht auf Gutachten aufgrund eigener Sachkunde des Richters?
Ist unter Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch sich der Schaden beläuft, so entscheidet hierüber der Richter „unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung“ (§ 287 ZPO). Ob und inwieweit er eine Beweisaufnahme beantragt oder die Begutachtung durch ein...
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