Auszubildende wegen Kopftuch abgelehnt
Zahnarzt muss Schadensersatz zahlen
Ein Berliner Zahnarzt lehnte eine Muslima als Auszubildende ab, da sie bei der Arbeit nicht auf das Tragen eines Kopftuchs verzichten wollte. Die sei eine Diskriminierung ihrer Religion, befand das Arbeitsgericht Berlin im März diesen Jahres (Az.: 55 Ca 2426/12
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