Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
GKV-Spitzenverband und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Zwischen dem GKV-Spitzenverband K.d.ö.R., Berlin und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung K.d.ö.R., Köln wird auf der Grundlage von § 291 Abs. 3 SGB V i. V. m. § 291a Abs. 1-5a und 7, 7b, c, d und 8 SGB V die nachfolgende Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesun...
Anmelden zum Weiterlesen
Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile
Juradent-ID: 3409