Geringe Fristüberschreitung zum Nachweis der Fortbildung führt nicht zur Honorarkürzung
Beschluss vom 11.02.2015
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 11.02.2015 (Az.: B 6 KA 19/14 R) entschieden, dass ein zehn Tage zu spät eingereichter Nachweis der fachlichen vertragsärztlichen Fortbildung keine Honorarkürzung um 10% seitens der Kassenärztlichen Vereinigung (KZÄV) rechtferti...
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Juradent-ID: 3406