Pflicht zur fachlichen Fortbildung
Regelungen der KZBV vom 25.03.2009
Die KZBV hat gem. § 95 d Abs. 6 Satz 1 SGB V im Einvernehmen mit der BZÄK den angemessenen Umfang der im Fünfjahreszeitraum gem. § 95 d SGB V notwendigen Fortbildung zu regeln. Dies ist durch Beschluss des Vorstandes der KZBV vom 13.02.2004 geschehen, wonach der Vertragszahnarzt innerhalb eine...
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