GKV: Pflicht zur fachlichen Fortbildung nach § 95d SGB V

Thema: Regelungen des Fortbildungsnachweises

5 Artikel

Allgemeine Informationen

zurück
Drucken

Pflicht zur fachlichen Fortbildung

Regelungen der KZBV vom 25.03.2009

Die KZBV hat gem. § 95 d Abs. 6 Satz 1 SGB V im Einvernehmen mit der BZÄK den angemessenen Umfang der im Fünfjahreszeitraum gem. § 95 d SGB V notwendigen Fortbildung zu regeln. Dies ist durch Beschluss des Vorstandes der KZBV vom 13.02.2004 geschehen, wonach der Vertragszahnarzt innerhalb eine...

Anmelden zum Weiterlesen

Wertvolle Informationen haben ihren Preis, denn es kostet Zeit, Mühe und Geld, sie zu beschaffen und aufzubereiten.
Daher können wir Ihnen hier nur einen kurzen Ausschnitt aus einem Juradent-Text zeigen. Für die vollständige Nutzung aller Inhalte benötigen Sie einen Zugang.
Ihre Vorteile

Jetzt anmelden

Hinweis: Download nur für registrierte Benutzerinnen und Benutzer

Drucken