BGH zum Beginn einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung
Keine Kostenübernahme bei vorvertraglicher Behandlungsbedürftigkeit
Mit dem Begriff der „medizinisch notwendigen“ Heilbehandlung gilt in der Kranken(zusatz)versicherung für den Versicherungsfall ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger, Maßstab. Dies bedeutet, dass für einen Versicherungsfall, der schon vor Abschluss der Versicherung ...
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Juradent-ID: 3399