Die „selbständige Leistung“ gemäß § 4 Absatz 2 GOZ
Positionspapier der Bundeszahnärztekammer
§ 4 Abs. 2 GOZ
Der Zahnarzt kann Gebühren nur für selbständige zahnärztliche Leistungen berechnen, die er selbst erbracht hat oder die unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht wurden (eigene Leistungen). Für eine Leistung, die Bestandteil oder eine besond...
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Juradent-ID: 3370