OLG Karlsruhe: Kein Anspruch auf Unterlassung
Urteil vom 02.02.2015
Steht ein Zahnarzt in Verdacht, gesunde Zähne in Bereicherungsabsicht gezogen zu haben, so darf die Presse darüber berichten. Von Seiten des Zahnarztes kann nicht beansprucht werden, dass die Presse diese „Verdachtsberichterstattung“ unterlässt. Vielmehr sind die Pressefreiheit und das Infor...
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Von Sandra Linnemann, erstellt am 18.02.2015, zuletzt aktualisiert am 30.11.2022
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