Praxis: Finanzen und Steuern

Thema: Betriebsausgaben

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Rechtsprechung

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Aufwendungen für die Teilnahme an einen Fortbildungskurs sind nicht zwingend Betriebsausgaben

Auch wenn von Seiten der Zahnärztekammer Fortbildungspunkte für einen Fortbildungskurs (hier: ein Shaolin-Kurs) vergeben werden, führt dies nicht automatisch dazu, dass die diesbezüglichen Kosten als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. 

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