Entscheidung des VG Stuttgart: Probeexzision nach GOÄ-Nr. 2402 ist eine selbstständige Leistung
Die Abrechnung einer Probeexzision nach der GOÄ-Nummer 2402 zur feingeweblichen Untersuchung wird je nach Entnahmeort, -art, -indikation und gegebenenfalls Zusammenhang mit einer anderen Operation immer wieder als nicht gesondert berechnungsfähig kritisiert. Dabei wird von Versicherungen häufi...
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Juradent-ID: 3143