Aus der Wissenschaftlichkeitsklausel wurde die Schulmedizinklausel
Die sogenannte "Wissenschaftlichkeitsklausel“ in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krankenversicherungen, wonach eine Behandlung nur dann erstattungsfähig ist, wenn ihr Erfolg offiziell wissenschaftlich belegbar ist, wurde bereits am 23. Juni 1993 vom Bundesgerichtshof ...
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