Zeitliche Grenzen und rechtliche Konsequenzen im Vertragszahnarztrecht
Der Gesetzgeber hat in § 32 Abs. 1 Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte-ZV) abschließend nachfolgende Vertretungsgründe bestimmt:
- Krankheit
- Urlaub
- Teilnahme an einer ärztlichen Fortbildung
- ...
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Juradent-ID: 3101