Teilleistungen zusätzlich zu Langzeitprovisorien
Von PKV-Unternehmen wird im Rahmen der Erstattung von zahnärztlichen Liquidationen häufig argumentiert, Teilleistungen nach GOZ-Nrn. 223, 224, 505 und 506 seien nur dann berechenbar, wenn die Zahnersatzmaßnahme aus unvorhersehbaren Gründen endgültig nicht beendet werden kann – zum Beispiel bei...
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Juradent-ID: 310